Finanzierung und Betreuung

Die Pflege und Betreuung in der Sonnhalde wird Ihnen folgende unterschiedliche Leistungen in Rechnung stellen:

Pensionstaxen für Zimmer und Vollpension
Pflege- und Betreuungstaxen (BESA)
Übrige Kosten für Telefon etc.

  • Die Pensionstaxen und die Betreuungskosten gehen zu Lasten des Bewohners. Die Pflegekosten werden von der Krankenkasse und durch den Staat mitfinanziert, der Selbstbehalt beträgt max. CHF 23.00 pro Tag.
  • Das Pflegematerial nach MiGel wird mit den Krankenkassen abgerechnet. Materialien welche nicht in den MiGel-Listen enthalten sind, oder deren Kosten nicht durch die Krankenkassen gedeckt sind, werden dem Pensionär verrechnet.
  • Die übrigen Kosten gehen zu Lasten des Bewohners.
  • Die Rechnung ohne den KVG-Teil Krankenkasse wird vom Bewohner bezahlt.
  • Die Rückerstattung der Krankenkasse erfolgt direkt an die Institution.
  • Für die Rückerstattung durch den Staat muss sich der Bewohner bei der AHV-Zweigstelle bei der Gemeinde anmelden. Die monatlichen BESA-Mutationen werden direkt von der Institution an die Sozialversicherungsanstalt (SVA) gemeldet.


Verschiedenes

  • Beschädigungen am Zimmer (Böden etc.) werden den Pensionären in Rechnung gestellt.
  • Die Pensionstaxen enden im Todesfall ohne Kündigung nach 20 Tagen.


Tarifordnung im Überblick

Die aktuelle Tarifordnung finden Sie unter Downloads.



«Miteinander - Füreinander - Zueinander»

Das Alterszentrum Sonnhalde ist Teil des sozialen Netzes der Gemeinde Kaltbrunn