Mietbedingungen

Voraussetzungen für den Bezug einer Alterswohnung sind:

  • Erreichtes Pensionsalter, bei Paaren von einer Person (Ausnahmebewilligungen möglich)
  • Fähigkeit, einen Haushalt selbst zu führen
  • Toleranz und Rücksichtnahme gegenüber anderen Mieterinnen und Mietern

Ausschlusskriterien für den Bezug einer Alterswohnung sind:

  • Deutliche Beeinträchtigung in der selbstständigen Haushaltführung
  • Ein Bedarf an Pflege und Betreuung, der das Angebot des Spitex-Pflegedienstes übersteigt


In den allgemeinen Vertragsbedingungen sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen den MieterInnen und dem AZ Sonnhalde geregelt. Mit der Unterzeichnung anerkennen die MieterInnen die Bestimmungen des Mietvertrages. Nach Unterzeichnung des Vertrages wird beim Bezug der Alterswohnung ein Übergabeprotokoll erstellt und die Wohnungsschlüssel ausgehändigt. Das Mietverhältnis beginnt mit der Übergabe der Wohnungsschlüssel.

Bei Eintritt ist eine Mietkaution in der Höhe einer Monatsmiete zu leisten. Der Betrag wird auf einem Bankkonto hinterlegt und verzinst. Das Depot wird mit der Abschlussrechnung verrechnet. Bei Ehepaaren erfolgt die Verrechnung erst, wenn beide Partner ausgetreten sind.

«Miteinander - Füreinander - Zueinander»

Das Alterszentrum Sonnhalde ist Teil des sozialen Netzes der Gemeinde Kaltbrunn